{"id":20577,"date":"2019-04-02T14:23:00","date_gmt":"2019-04-02T13:23:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.solutionsmachinesoutils.com\/?page_id=20577"},"modified":"2019-04-02T14:23:09","modified_gmt":"2019-04-02T13:23:09","slug":"geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.solutionsmachinesoutils.com\/de\/geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>1.Vertragsgrundlage <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Liefervertrages. \u00c4nderungen m\u00fcssen in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) vereinbart werden. Sie gehen allen Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers vor, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat Ihre Verbindlichkeit schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Zeichnungen, technische Unterlagen, Software usw. , die dem K\u00e4ufer vor oder nach Vertragsabschluss zur Verf\u00fcgung gestellt werden und die f\u00fcr die Herstellung oder den Betrieb des Liefergegenstandes oder einiger seiner Komponenten verwendet werden k\u00f6nnen, bleiben ausschlie\u00dfliches Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ohne deren Zustimmung darf der K\u00e4ufer diese nicht verwenden, kopieren, reproduzieren oder an Dritte weitergeben. Sollte ein Vertrag nicht erfolgreich sein, verpflichtet sich der K\u00e4ufer, alle diese Dokumente an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Der Lieferumfang ist vertragsabh\u00e4ngig; \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform sowie kundenspezifischer Anforderungen bei der Werkzeugbearbeitung, insbesondere hinsichtlich Toleranzen und Fertigungszeiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Preise \/ Zahlungsbedingungen <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne Verpackung, netto, ab Werk (\u00abEXW\u00bb), ohne Montage und ohne Anpassung an lokale und k\u00e4uferseitige Vorschriften. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. <\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Die Zahlung hat grunds\u00e4tzlich nach den Zahlungsbedingungen und innerhalb der vereinbarten Fristen in der vereinbarten W\u00e4hrung ohne Abz\u00fcge zu erfolgen. <\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Zahlungen des K\u00e4ufers gelten als vollst\u00e4ndig geleistet, wenn sie dem Konto des Verk\u00e4ufers gutgeschrieben werden. Die Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers sind nicht zum Inkasso erm\u00e4chtigt und k\u00f6nnen keine Zahlungen annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, den Kaufpreis fristgerecht zu zahlen; eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr etwaige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. In \u00dcbereinstimmung mit dem Vertrag entbinden offenen Reklamationen den K\u00e4ufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. <\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer die Erf\u00fcllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Zahlung der f\u00e4lligen Betr\u00e4ge aufschieben. <\/p>\n\n\n\n<p>2.6 Der K\u00e4ufer kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung ab dem vereinbarten F\u00e4lligkeitsdatum in Verzug und ist verpflichtet, Verzugszinsen von mindestens 6% pro Jahr zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.7 Bei Zahlungsverzug f\u00fcr einen noch nicht im Besitz des K\u00e4ufers befindlichen Liefergegenstand ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag schriftlich zu k\u00fcndigen und Schadensersatz zu verlangen. <\/p>\n\n\n\n<p>2.8 Im Falle des Zahlungsverzugs f\u00fcr einen bereits im Besitz des K\u00e4ufers befindlichen Liefergegenstand ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die sofortige Zahlung des gesamten Restbetrags zu verlangen. Im Falle der K\u00fcndigung des Kaufvertrages durch den Verk\u00e4ufer verpflichtet sich der K\u00e4ufer, den Liefergegenstand unverz\u00fcglich und kostenlos an den Verk\u00e4ufer oder nach Wahl des Verk\u00e4ufers an den Wonsitz des Herstellers zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr jegliche Art von Wertminderung sowie eine Miete zu zahlen. Die H\u00f6he der Abschreibungsentsch\u00e4digung betr\u00e4gt 30% des Kaufpreises f\u00fcr das erste Jahr des Bestehens und weitere 15% f\u00fcr jedes weitere Jahr. Die Miete betr\u00e4gt auch 1,5% des Kaufpreises pro Monat f\u00fcr die Dauer des Besitzes des K\u00e4ufers. Schlie\u00dflich stellt der Verk\u00e4ufer die Kosten f\u00fcr Montage, Demontage, Hin- und R\u00fccktransport, Fracht, Versicherung und alle anderen anfallenden Kosten in Rechnung. F\u00fcr Einzelst\u00fccke gelten die in Abschnitt 2. 7 genannten Bedingungen. <\/p>\n\n\n\n<p>2.9 Der K\u00e4ufer erkennt die Angemessenheit dieser Berechnungsgrunds\u00e4tze (Ziffern 2. 7, 2. 8) ausdr\u00fccklich an, wobei das Recht auf Ersatz f\u00fcr nachgewiesenen h\u00f6heren Verschlei\u00df und Besch\u00e4digungen vorbehalten bleibt. Dabei werden die bereits an den Verk\u00e4ufer gezahlten Betr\u00e4ge ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Eigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Der K\u00e4ufer erkennt an, dass der Verk\u00e4ufer Eigent\u00fcmer des Liefergegenstandes ist, bis er vollst\u00e4ndig bezahlt ist. Der Verk\u00e4ufer kann den Eigentumsvorbehalt ohne Zustimmung des K\u00e4ufers in das entsprechende Eigentumsvorbehaltsregister eintragen; gem\u00e4\u00df Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts stimmt der K\u00e4ufer der Eintragung des Eigentumsvorbehalts durch Vertragsabschluss zu. <\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Der K\u00e4ufer ist bis zum Eigentums\u00fcbergang nicht berechtigt, den Liefergegenstand ohne schriftliche Zustimmung zu verpf\u00e4nden, weiterzuverkaufen oder an andere Orte transportieren zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich \u00fcber jede Adress\u00e4nderung zu informieren. <\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand nach den Anweisungen mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt zu behandeln und die vom Hersteller vorgesehenen \u00fcblichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuf\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n<p>3.5 Vor der \u00dcbernahme des Liefergegenstandes und bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Liefergegenstand in geeigneter Weise bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz gegen Feuer, Elementarsch\u00e4den, Maschinensch\u00e4den usw. zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Lieferzeit\/Verz\u00f6gerung der Lieferung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Ist der Liefertermin nicht vertraglich festgelegt, beginnt die Lieferzeit mit dem sp\u00e4teren der folgenden Termine: &#8211; Datum des Vertragsabschlusses &#8211; Datum der Kl\u00e4rung aller technischen und kaufm\u00e4nnischen Details &#8211; Datum, an dem der Verk\u00e4ufer eine vertraglich f\u00e4llige Anzahlung erh\u00e4lt. <\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Im Falle einer Lieferverz\u00f6gerung aufgrund eines der in Ziffer 6. 1 genannten au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde auf Seite des K\u00e4ufers, Verk\u00e4ufers oder der Lieferst\u00e4tte verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist um die Dauer der verursachten Verz\u00f6gerung. Jeglicher Ersatz des Verk\u00e4ufers f\u00fcr direkte oder indirekte Sch\u00e4den, die dem K\u00e4ufer entstehen, ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Eine nicht vom K\u00e4ufer zu vertretende Lieferverz\u00f6gerung oder Nichtlieferung gibt dem K\u00e4ufer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten &#8211; vorausgesetzt, eine dem Verk\u00e4ufer gesetzte angemessene Nachlieferungsfrist ist ergebnislos abgelaufen. Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr direkte oder indirekte Sch\u00e4den, die dem K\u00e4ufer durch versp\u00e4tete Lieferung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Das Risiko geht vom Werk auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald der Gegenstand versandbereit ist. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Auf Wunsch des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer auf seine Kosten eine \u00fcbliche Transportversicherung abschlie\u00dfen; alle anderen Versicherungen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. <\/p>\n\n\n\n<p>4.5 Nimmt der K\u00e4ufer die Lieferung nicht zu dem im Vertrag vereinbarten Termin an, ist er dennoch verpflichtet, die Zahlungen in Abh\u00e4ngigkeit von den Lieferterminen so zu leisten, als ob die Lieferung ausgef\u00fchrt worden w\u00e4re. Der Verk\u00e4ufer ist f\u00fcr die Lagerung des Liefergegenstandes auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6 Nimmt der K\u00e4ufer die Lieferung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist an, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz gem\u00e4\u00df Ziffer 2. 6 und 2. 7 zu verlangen. Der K\u00e4ufer darf die Abnahme wegen eines unerheblichen Mangels nicht verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Gew\u00e4hrleistung\/Haftung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Die Gew\u00e4hrleistung ist f\u00fcr gebrauchte Maschinen oder Teile ausgeschlossen, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. <\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Erfolgt die Abnahmepr\u00fcfung am Lieferort oder am Aufstellungsort, sind die Parteien verpflichtet, die diesbez\u00fcglich g\u00fcltigen Bedingungen vorher schriftlich zu vereinbaren. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt f\u00fcr die Typgenehmigungspr\u00fcfung die allgemeine Praxis des betreffenden Industriesektors im Empfangsland. <\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Stellt sich eine Reklamation als unbegr\u00fcndet heraus, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die dem Verk\u00e4ufer entstandenen Kosten zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Alle Leistungen, die weder ausdr\u00fccklich vertraglich garantiert noch im Rahmen der Garantie erbracht werden, sind dem Verk\u00e4ufer zu erstatten, insbesondere: &#8211; Programmierschulung und Bedienungsanleitung; &#8211; Maximierung der Programm- und St\u00fcckzeitberechnung f\u00fcr neue Werkzeuge (Zeitstudien); &#8211; telefonische Beratung und\/oder Unterst\u00fctzung; &#8211; Kosten f\u00fcr die Installation und Inbetriebnahme von Peripherieger\u00e4ten und Zusatzger\u00e4ten.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern \u00fcber neue Liefergegenst\u00e4nde oder gebrauchte Gegenst\u00e4nde f\u00fcr den pers\u00f6nlichen und nicht gewerblichen Gebrauch unterliegen den entsprechenden Bestimmungen von Art. 210 OR<\/p>\n\n\n\n<p>5.6 Verletzen der Verk\u00e4ufer oder seine Mitarbeiter fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich ihre vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen, haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den nur bis zum Vertragspreis des betreffenden Liefergegenstandes. Jede andere Haftung des Verk\u00e4ufers, insbesondere f\u00fcr wirtschaftliche Sch\u00e4den, die dem K\u00e4ufer oder Dritten, gleich aus welchem Rechtsgrund, entstehen, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (RLFP).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Freistellungsgr\u00fcnde <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Als Freistellungsgr\u00fcnde f\u00fcr den Verk\u00e4ufer, den K\u00e4ufer oder die Lieferst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers gelten folgende unvorhersehbare Ereignisse, wenn sie nach Vertragsschluss eintreten und ein Hindernis f\u00fcr die Erf\u00fcllung darstellen: alle Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Kontrolle der Parteien liegen und als F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt einzustufen sind, wie Krieg, Arbeitsk\u00e4mpfe, Aufruhr, Feuer, beh\u00f6rdliche Anordnung, Embargo.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Der von einem Befreiungsgrund Betroffene ist verpflichtet, die andere Partei unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber ihren Antrag und ihre K\u00fcndigung zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Wenn die Freistellungsgr\u00fcnde die Erf\u00fcllung des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist unm\u00f6glich machen, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu k\u00fcndigen. In diesem Fall m\u00fcssen sich die Parteien auf eine Verteilung der bereits angefallenen Kosten f\u00fcr ihre Ausf\u00fchrung auf der Grundlage eines g\u00fctlichen Vergleichs einigen. F\u00fcr die Zwecke dieses Absatzes beinhalten die Kosten nur angemessene tats\u00e4chliche Aufwendungen (nicht aber Ertragsausf\u00e4lle). Jede Partei ist verpflichtet, ihre Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Schadensbegrenzung so weit wie m\u00f6glich zu begrenzen. Wurde der Gegenstand jedoch an den K\u00e4ufer geliefert, so gilt der Teil des Vertragspreises, der dieser Lieferung entspricht, als Kosten des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 Die Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, f\u00fchrt nicht zum Verlust der Rechte der Parteien, die w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages und bis zu seiner Beendigung entstanden sind. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Teilunwirksamkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br><\/strong>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- oder Vertragsbedingungen ganz oder teilweise ung\u00fcltig oder obsolet sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch g\u00fcltige Bestimmungen zu ersetzen, ohne die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Gerichtsstand \/ anwendbares Recht <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag werden nach Schweizer Recht entschieden. <\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Die Parteien bestimmen im gegenseitigen Einvernehmen den Sitz des Verk\u00e4ufers als ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand. Der Verk\u00e4ufer kann jedoch ein anderes zust\u00e4ndiges Gericht hinzuziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.Vertragsgrundlage 1.1 Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Liefervertrages. \u00c4nderungen m\u00fcssen in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) vereinbart werden. 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